05.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach in der Stadt Erlensee und Stadt Bruchköbel
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach in der Stadt Erlensee und Stadt Bruchköbel hat in der Sitzung am 30.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „1. Änderung Fliegerhorst 0.5“ gemäß § 2 (1) BauGB und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.